Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: März 2026

Benjamin Jetter
Kleexum — Webdesign & Entwicklung
Hochdorfer Str. 58
72160 Horb am Neckar
Deutschland

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Benjamin Jetter, Kleexum — Webdesign & Entwicklung (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von Webdesign-, Webentwicklungs- und Beratungsleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen auf der Website und in sonstigen Medien stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

Ein Vertrag kommt erst durch die Abgabe eines schriftlichen Angebots durch den Auftragnehmer und dessen Annahme durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch Zahlung der vereinbarten Anzahlung erfolgen.

Angebote des Auftragnehmers sind 14 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

3. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Beratung. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.

Änderungswünsche des Auftraggebers, die nach Freigabe des Entwurfs oder der Leistungsbeschreibung entstehen, gelten als Zusatzaufwand und werden gesondert nach Aufwand berechnet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Materialien verfügt und diese frei von Rechten Dritter sind.

Verzögerungen, die durch die nicht rechtzeitige Bereitstellung von Materialien oder Informationen durch den Auftraggeber entstehen, verlängern die vereinbarte Lieferzeit entsprechend. Der Auftragnehmer haftet nicht für daraus resultierende Terminüberschreitungen.

5. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsstruktur:

  • 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
  • 50 % Restzahlung bei Fertigstellung und Übergabe des Projekts

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet.

Bei größeren Projekten kann eine abweichende Zahlungsstruktur (z. B. Teilzahlungen nach Meilensteinen) im Angebot vereinbart werden.

6. Lieferzeit und Fertigstellung

Im Angebot genannte Lieferzeiten sind geschätzt und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde.

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber rechtzeitig über den Fertigstellungsstand und etwaige Verzögerungen.

Nach Fertigmeldung hat der Auftraggeber 14 Tage Zeit, die Leistung zu prüfen und abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.

7. Abnahme und Freigabe

Im vereinbarten Leistungsumfang sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Weitere Änderungen werden nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet.

Die Abnahme und Freigabe einzelner Projektphasen oder des gesamten Projekts erfolgt schriftlich oder per E-Mail durch den Auftraggeber.

Nach erteilter Freigabe einer Projektphase sind Änderungen an dieser Phase nur als Zusatzaufwand möglich.

8. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Designs, Grafiken, Quellcode, Texte etc.) unterliegen dem Urheberrecht. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.

Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den im Angebot definierten Zweck.

Ein erweitertes oder ausschließliches Nutzungsrecht kann gegen Aufpreis vereinbart werden. Die Nutzung der Werke über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Der Quellcode verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Auftragnehmer. Erst nach Zahlungseingang werden alle vereinbarten Dateien und Zugänge übergeben.

9. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Abnahme, dass die erbrachten Leistungen die im Angebot definierten technischen Anforderungen erfüllen. Technische Fehler, die auf die Arbeit des Auftragnehmers zurückzuführen sind, werden innerhalb der Gewährleistungsfrist kostenfrei behoben.

Die Gewährleistung umfasst nicht:

  • Inhalte, die vom Auftraggeber bereitgestellt oder selbst eingepflegt wurden
  • Fehler, die durch Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter verursacht wurden
  • Änderungen an Drittanbieter-Software (z. B. Browser-Updates, Plugin-Updates)
  • Bestimmte Suchmaschinen-Rankings oder -Platzierungen — SEO-Maßnahmen sind Empfehlungen ohne Erfolgsgarantie

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

Die Haftung ist der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.

Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverlust oder Schäden aus der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten bei leichter Fahrlässigkeit.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11. Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen in Textform (E-Mail genügt) kündigen.

Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber werden alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen nach dem vereinbarten Stundensatz oder anteilig zum Projektumfang abgerechnet. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die erbrachten Leistungen angerechnet.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

12. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Diese Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Ausgenommen von der Vertraulichkeitspflicht sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind, dem Empfänger bereits bekannt waren oder von Dritten rechtmäßig erlangt wurden.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Horb am Neckar, soweit gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben (salvatorische Klausel).

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

Stand: März 2026